27 Babynamen, die ein Standesamt unerklärlicherweise wirklich erlaubt hat
Kindernamen sollten wohlüberlegt sein. Trotzdem versuchen es Eltern immer wieder mit kuriosen Ideen. Welche Namen sind verboten? Welche erlaubt?
Berlin – Wer Kinder haben möchte, muss durchaus einiges beachten, damit eine Überforderung ausbleibt. Einer der ersten Schritte ist dabei insbesondere die Namensfindung des neugeborenen Kindes. Immerhin gilt der Name in den meisten Fällen für den Rest des Lebens. Auch bekannt ist, dass Namen auf Mitmenschen durchaus eine Wirkung haben können.
Deshalb sollte der Name wohlüberlegt sein. Doch nicht alle Eltern scheinen dabei an das Wohl des Kindes zu denken. Welche kuriosen Namen sind verboten, welche sind erlaubt?
Namen für Kinder: Welche Namen sind in Deutschland verboten?
Grundsätzlich muss der Name eines neugeborenen Kindes dem zuständigen Standesamt vorgelegt werden. Sprich: hinter jedem abgelehnten Namen steht ein ernsthafter Versuch von Eltern, ihr Kind auch wirklich so zu nennen. Mit diesem Wissen scheint es schwer zu glauben, mit welchen Namens-Ideen sich so einige Standesämter herumschlagen müssten.
Verbotene Namen in deutschen Standesämtern
Nelkenheini
Waldmeister
Junge
Hummer
Rosenherz
Agfa
Whisky
Bierstübl
Pillula
Grammophon
Atomfried
Lenin
Satan
Judas
Schroeder
McDonald
Tom Tom
Holgerson
Megwanipiu
Mechipchamueh
Lord
Sonne
Stone
Jürgenson
Superman
Pain (engl.: Schmerz)
Thanatos (altgr.: Tod)
Verleihnix
Gucci
Puppe
Quelle: Familie.de
Dabei würden Standesämter insbesondere Namen ablehnen, bei denen Mobbing oder Hänseleien für das betroffene Kind vorprogrammiert wären. Zudem sei eine bisherige Existenz von Namen häufig maßgeblich für eine Namens-Erlaubnis. Für Eltern sei es demnach sinnvoll, sich an den Empfehlungen der Gesellschaft für deutsche Sprache zu orientieren. Deshalb könne es in einigen Fällen sogar bei geschlechtsneutralen oder Namen aus anderen Kulturen Problemen geben.

Diese Namen für Kinder erlauben österreichischen Standesämter
Das Gute an der Liste von kuriosen abgelehnten Namen: Sie sind eben verboten, mutmaßlich muss niemand in Österreich mit einem dieser Namen leben. Viele Namen der Verbots-Liste erklären sich von selbst, warum eine entspannte Kindheit mit diesen Namen wohl eingeschränkt wäre. Doch in einigen Fällen nehmen es Standesämter scheinbar nicht so genau mit den kuriosen Ideen von Eltern und drücken mehr als ein Auge zu. Welche außergewöhnlichen Namen sind in Österreich erlaubt?
Erlaubte Namen in österreichischen Standesämtern
Bierhansl
Butterbrot
Dünnbier
Eierschale
Einpenner
Freibeuter
Fleischfresser
Folter
Frauenschläger
Hässlich
Leiche
Notdurft
Pipi
Piss
Powischer
Saufaus
Spanner
Trinker
Die Liste zeigt: Der Fantasie für außergewöhnliche Namen sind auch in Österreich kaum Grenzen gesetzt. Oder besser gesagt: Erst dann, wenn das Standesamt sein Veto einlegt.