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„Endlich“: Bahnbrechende Blutspende-Entscheidung für homosexuelle Männer gefeiert

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Von: Robert Wagner

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Seit vielen Jahren wird ein Ende der Diskriminierung gefordert. Nun sorgte die Ampelkoalition für eine Gesetzesänderung mit entsprechenden Reaktionen.

Homosexuelle Männer dürfen nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Mit den Stimmen der Ampelregierung hat der Bundestag eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen. Dort wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die sexuelle Orientierung bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss nicht berücksichtigt werden darf.

Bislang sieht eine Richtlinie der Bundesärztekammer vor, dass Männer, die Sex mit Männern haben, nach Geschlechtsverkehr mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner für vier Monate zurückgestellt werden. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass eine mögliche HIV-Infektion weitergegeben wird. Zuletzt wurden die Forderungen nach einer Reform des Transfusionsgesetzes 2022 lauter, nachdem die Blutspende für homosexuelle Männer in Österreich geöffnet worden war.

„Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund“ für die Diskriminierung bei der Blutspende

Die Ampelparteien hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diese Praxis der Ungleichbehandlung bisexueller und schwuler Männer bei der Blutspende zu beenden. „Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund für diese Diskriminierung“, betonte die SPD-Abgeordnete Heike Engelhardt. „Es ist schade, dass Menschen 2023 noch mit derartigen Benachteiligungen und Vorurteilen zu kämpfen haben.“

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, begrüßte die Gesetzesänderung auf Twitter, die auch ihn persönlich betrifft. Er unterstreicht, dass künftig nur das Risikoverhalten des Einzelnen zählen dürfe. Eine Rückstellung von Spendern wegen des „individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person“ bleibt im Rahmen der Risikobewertung weiterhin möglich.

Auch die Altersgrenzen für eine Blutspende werden aufgehoben

Mit der Gesetzesänderung werden auch die bisherigen Höchstaltersgrenzen für eine Blutspende aufgehoben. Bislang durften Erstspender - je nach Region - nur etwa 65 Jahre alt sein. Bei Wiederholungsspendern lag die Obergrenze meist zwischen 70 und 75 Jahren. Künftig soll stattdessen nun ein Arzt die individuelle „Spendetauglichkeit“ beurteilen.

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