Das musst du beachten, wenn du mit Behinderung zur BP-Wahl willst

Die Bundespräsidentenwahl rückt immer näher, wählen gehen wollen wir alle. Menschen mit Behinderung stehen auch hier vor besonderen Herausforderungen.
Am Abend des 9. Oktober steht das Ergebnis des Rennens um den Einzug in die Hofburg fest. Es sei denn, es kommt zu einer Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten, was dieses Mal nicht wahrscheinlich ist, schenkt man den Umfragen Glauben. Wahlberechtigt sind jedenfalls alle, die am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen. Wobei der letzte Punkt 1,4 Millionen Menschen ausschließt, die zwar hier leben und Steuern zahlen, aber keine Staatsbürger sind.
Ein barrierefreies Wahllokal in jeder Gemeinde
Auch Menschen mit Behinderungen haben das Recht zu wählen, stehen aber wie so oft im Leben vor Herausforderungen, vor denen andere nicht stehen. Immerhin: In jeder Gemeinde sollte es zumindest ein barrierefrei zugängliches Wahllokal geben, allein in Wien sind es rund 860. Das bedeutet auch, dass es spezielle Wahlzellen für Rollstuhlfahrer:innen gibt, die einfach geräumiger sind und Platz unter der Schreibfläche bieten. Genaue Informationen, wie die Situation in deinem Wahllokal ist, findest du in der sogenannten „Amtlichen Wahlinformation“, die du rund zwei Wochen vor der Wahl per Post bekommen haben solltest. Freilich nur, wenn du wahlberechtigt bist.
Was ist ein barrierefrei zugängliches Wahllokal überhaupt?
- Die Eingänge zum Wahllokal sind stufenlos erreichbar oder es gibt Rampen, die nicht steiler als zehn Prozent sind. Oder aber es gibt einen Treppen- beziehungsweise Plattformlift.
- Die Türen zum Wahllokal sind leicht zu öffnen.
- Die Türschwellen sind nicht höher als drei Zentimeter.
- Die Türen zum Wahllokal sind mindestens 80 Zentimeter breit.
- Bei den Türen ist eine Bewegungsfläche von 120 Zentimetern mal 250 Zentimetern für das Öffnen und Schließen der Türe vorhanden.
- Wird ein Aufzug zum Erreichen des Wahllokals benötigt, ist die Aufzugskabine mindestens 110 Zentimeter breit und 140 Zentimeter lang. Die Bedienelemente sind in Greifhöhe angeordnet und ertastbar.
Für sehbehinderte Menschen gibt es Stimmzettelschablonen
Sehbehinderte Menschen können als Ausfüllhilfe für den Stimmzettel in jedem Wahllokal nach Stimmzettel-Schablonen fragen. Auch Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden. Wer ohne fremde Hilfe nicht wählen gehen kann, darf sich von einer Begleitperson helfen und sich auch in die Wahlzelle begleiten lassen. Da gibt es in der Regel keine Probleme, es muss aber den Wahlleiter:innen mitgeteilt werden.
Wenn es sich schon im Vorfeld abzeichnet, dass du am Wahltag nicht deine Stimme abgeben kannst, kannst du das auch mittels Briefwahl oder Wahlkarte tun. Und hier erfährst du, was du tun kannst, wenn du am Wahltag erkrankt oder frisch operiert bist. Mit Corona darfst du übrigens wählen gehen, du musst aber unbedingt eine FFP2-Maske tragen.