Was tun, wenn du am Wahltag (an Corona) erkrankt oder frisch operiert bist?

Es gibt schon einige Gründe, die deinen Wahlbesuch unmöglich machen. Ein Kater und Corona gehören allerdings nicht unbedingt dazu.
Wer seine Stimme bei der diesjährigen Bundespräsidentenwahl abgeben möchte, kann dies in der Regel auf mehrere Arten tun. Wer in den Urlaub fährt oder am Vortag ausgelassen feiern möchte und deshalb am 9. Oktober nicht im Wahllokal anzutreffen ist, dem steht etwa die Briefwahl zur Verfügung. Doch was tun, wenn man an Corona erkrankt ist, operiert wurde oder die eigene Wohnung aus anderweitigen Gründen nicht verlassen kann? All das erfährst du hier.
Du darfst auch mit Corona wählen gehen
Corona positiv und trotzdem ins Wahllokal? Ja, das geht. Ähnlich wie auch bei der Büro-Regelung dürfen Corona-Positive am Wahltag ihre Stimme im Wahllokal abgeben. Voraussetzung dafür ist das Tragen einer FFP2-Maske, die nur zur Identitätskontrolle kurz abgenommen werden darf. Zudem wäre es gut, einen eigenen Kugelschreiber mitzunehmen und den Reisepass bereits aufgeschlagen den Wahlvorsitzenden vorzulegen.
Was tun nach einer Operation?
Bist du aufgrund einer Operation noch im Krankenhaus und nicht gehfähig, kannst du vor einer „fliegenden Wahlkommission“ deine Stimme abgeben. Sie besucht Wahlberechtigte auf Antrag direkt an dem Ort, an dem sie sich befinden. Im Ansuchen sind daher der konkrete Ort des Aufenthalts sowie die Verhinderungsgründe anzugeben. Weitere Voraussetzung ist der Antrag einer Wahlkarte. Diese besondere Dienstleistung ist kostenlos.
Was tun bei Bettruhe?
Ähnliches gilt für Krankheit und eine verordnete Bettruhe - auch dann kommt eine fliegende Wahlkommission infrage. Achtung: Die dafür notwendige Wahlkarte kann spätestens bis 5. Oktober online beantragt werden. Sprich, fühlst du dich am Wahltag so schwach, dass du deine Wohnung nicht verlassen kannst, hast jedoch keine Wahlkarte parat, fällt deine Stimmenabgabe leider ins Wasser.
Was tun, wenn man im Häfn ist?
Auch Häftlinge - sofern im Urteil kein Ausschluss vom Wahlrecht ausgesprochen wurde - können grundsätzlich ihre Stimme vor einer „fliegenden Wahlkommission“ abgeben. Wurde in ihrem örtlichen Unterbringungsbereich ein eigener Wahlsprengel eingerichtet, kann die Stimme in diesem abgegeben werden.
Und welche Kandidaten stehen bei der Wahl überhaupt zur Verfügung? Eine Liste der Bundespräsidentschaftsanwärter.