Das musst du bei der Briefwahl für die BP-Wahl 2022 beachten

Du kannst am 9. Oktober nicht in dein Wahllokal gehen, willst aber trotzdem deine Stimme für die Bundespräsidentenwahl 2022 abgeben? Dafür gibt‘s die Briefwahl.
15 Jahre ist es her, als in Österreich eine große Wahlrechtsreform beschlossen wurde. Seitdem gilt die Briefwahl auch im Inland. Die Briefwahl im Ausland gibt es übrigens bereits seit 1990 - für Wahlberechtigte ohne österreichischen Wohnsitz. Fakt ist jedenfalls: Wer früh wählt, wählt sicher. Nicht umsonst steht dieser Slogan auch auf der Webseite von Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Du möchtest am Samstag vor der Präsidentschaftswahl also lieber so richtig fortgehen und am 9. Oktober dann nicht verkatert ins Wahllokal gehen müssen? Kein Problem, (unter anderem) dafür gibt‘s die Briefwahl.
Briefwahl für BP-Wahl 2022: Warum überhaupt?
Die Briefwahl ist im Grunde ein Angebot für wahlberechtigte Menschen, die am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen können. Grund dafür kann ein Urlaub sein, man lebt im Ausland oder ist zum Beispiel krank. Für Letzteres gibt es übrigens in bestimmten Fällen auch eine „fliegende Wahlkommission“. Ein Datum ist bei der diesjährigen Bundespräsidentenwahl sehr wichtig: der 9. August 2022. Bist du nach diesem Stichtag umgezogen und möchtest bzw. kannst nicht an deinem „alten“ Wohnort wählen, brauchst du unbedingt eine Wahlkarte.
Wie du deine Wahlkarte bekommst
Eine Wahlkarte beantragen können alle Österreicher und Österreicherinnen, die am Wahltag (9. Oktober) das 16. Lebensjahr vollendet haben, daher im Wähler:innenverzeichnis stehen und am Wahltag eben nicht in ihrem Wahllokal erscheinen können. Die Beantragung erfolgt über die App „Digitales Amt“ oder auf der Webseite von „oesterreich.gv.at“. Für die zweite Option brauchst du die Handy-Signatur und die ID Austria. Ansonsten kannst du die Wahlkarte aber auch schriftlich per Brief, E-Mail, Fax oder sogar persönlich bei deinem Gemeindeamt bzw. Magistrat beantragen. Ganz wichtig: Die Wahlkarte ist kostenlos.
Die wichtigsten Fristen beim Briefwählen
Die Beantragung deiner Wahlkarte ist ab sofort und bis spätestens dem 5. Oktober möglich. Machst du das Ganze besonders knapp, besteht aber die Möglichkeit, dass der Brief nicht rechtzeitig bei dir ankommt. Deine ausgefüllte Wahlkarte muss spätestens am Wahltag um 17:00 bei der für dich zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein. Dabei solltest du auf den Postweg aber nicht vergessen. Also lieber schon ein paar Tage zuvor abgeben.
Was in der Wahlkarte überhaupt alles drinnen ist
Damit kein Fehler passiert, gibt es in den Wahlunterlagen ein eigenes Informationsblatt. Auf dem Stimmzettel wählst du den Kandidaten aus, dem du deine Stimme geben möchtest. Diesen Zettel gibst du dann in das kleinere Wahlkuvert, dass auch bei den Unterlagen dabei ist. Nicht vergessen darfst du deine Unterschrift. Damit bestätigst du, dass du den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hast. Dann musst du die Wahlkarte nur noch zukleben und an die Wahlbehörde schicken. Die Adresse steht schon auf der Wahlkarte, eine Briefmarke ist nicht nötig.
Die politische Bedeutung der Briefwahl
Aufgrund der Briefwahl sind die ausgezählten Stimmen am Wahltag nicht das endgültige Ergebnis. Wegen der Fristen werden viele Wahlkarten nämlich erst am Tag danach ausgezählt. Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 war das Endergebnis inklusive der gesamten Briefwahl erst zwei Tage nach dem eigentlichen Wahltag da. Traditionell wählen vor allem jüngere Menschen mit Wahlkarte, besonders eher linke Parteien bzw. Kandidaten profitieren davon. Van der Bellen konnte seinen Vorsprung 2016 mit den ausgezählten Wahlkarten noch ausbauen, bei der Nationalratswahl 2019 waren vor allem die Grünen und NEOS die großen Gewinner der Briefwahl.