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Abtreibung in Österreich: Das sind die wichtigsten Fakten

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Von: Helena Dimmel

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In Nordamerika gehen derzeit hunderttausende Frauen auf die Straße, um für ihr Recht auf Abtreibung zu kämpfen. © IMAGO/Bryan Olin Dozier / NurPhoto

Keine eine:r spricht über Schwangerschaftsabbrüche, dabei brauchen Tausende sie jährlich. Solltest du eine Abtreibung brauchen, gilt es einiges zu beachten.

In Österreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland und anderen EU-Ländern keine Statistiken, wie oft abgetrieben wird. Die Durchführung einer Abtreibung ist auch nicht meldepflichtig. Expert:innen schätzen die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche für Österreich laut der Ärztekammer zwischen 30.000 bis 60.000 pro Jahr. Wie es bei uns rechtlich aber genau ausschaut und worauf man im Falle des Falles achten muss, das haben wir hier für dich zusammengefasst:

Wann ist es in Österreich legal, abzutreiben?

In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft und nach einer Beratung durch eine Ärztin/einen Arzt möglich und nicht strafbar. Diese Regelung wird auch als „Fristenlösung“ bezeichnet. Bleibt die Menstruation aus, wird von einer Einnistung ausgegangen. Ab dem Zeitpunkt der Einnistung beginnt die dreimonatige Frist.

Unter gewissen Umständen kann man aber auch nach drei Monaten noch abtreiben:

In gewissen Fällen ist ein Schwangerschaftsabbruch auch nach den ersten drei Schwangerschaftsmonaten möglich, und zwar

1) wenn eine ernste Gefahr für die seelische oder körperliche Gesundheit oder das Leben der Schwangeren besteht,
2) wenn eine schwere geistige oder körperliche Behinderung des Kindes zu erwarten ist,
3) wenn die Frau zum Zeitpunkt, als sie schwanger wurde, das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Welche Abtreibungsmethoden gibt es?

Für einen Schwangerschaftsabbruch gibt es in Österreich drei unterschiedliche Methoden: den chirurgischen Abbruch mittels Absaugung (Vakuumaspiration), den medikamentösen Abbruch und den chirurgischen Abbruch mittels Kürettage (Ausschabung). Im Zuge der medizinischen Beratung durch eine Ärztin/ einen Arzt wird man über alle drei Methoden genau informiert und auf die jeweiligen Vor- und Nachteile hingewiesen.

Wieviel kostet eine Abtreibung?

Die Kosten für die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs in einem Krankenhaus des Wiener Gesundheitsverbundes betragen in etwa 313 Euro (Stand Jänner 2018). Die E-Card muss vorgelegt werden. Aus medizinischen Gründen ist bei Frauen mit negativem Rhesusfaktor, das ist die Blutgruppe, eine Spritze mit Antikörpern notwendig, für die zusätzliche Kosten von circa 90 Euro zu zahlen sind. Ein Schwangerschaftsabbruch kann aber auch anonym, also ohne E-Card, in einem Ambulatorium gemacht werden. Die Kosten liegen derzeit (Stand Jänner 2018) zwischen 490 und 640 Euro. Im Einzelfall können allerdings bis zu 800 Euro auf Schwangere zukommen. Die Website „Profeminina“ bietet einen Abtreibungsrechner an.

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Nein. In den meisten Ländern in Westeuropa werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, so auch zum Beispiel in der Schweiz. In Deutschland übernimmt das Sozialamt die Kosten, wenn das eigene Nettoeinkommen der Frau unter etwa 1.000 Euro liegt. In Österreich übernimmt die Sozialversicherung nur dann die Kosten, wenn der Abbruch aus medizinischen Gründen notwendig ist. 

Gibt es Förderstellen?

Ja. Die Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) der Stadt Wien zum Beispiel übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch im Umfang der Kosten des Wiener Gesundheitsverbundes (etwa 313 Euro), wenn man in einer materiellen Notlage ist und gewisse Voraussetzungen erfüllt. Die Abtreibungsmethode und die medizinische Einrichtung kann man sich selbst aussuchen. Der Antrag auf Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruches beziehungsweise die Förderzusage muss allerdings vor dem durchgeführten Eingriff erfolgen.

Braucht man innerhalb der drei Monate eine Begründung, um abzutreiben?

Nein. Eine schwangere Frau muss sich nicht erklären und keine Begründung angeben, wenn sie abtreiben möchte.

Muss ein:e Ärzt:in einen Schwangerschaftsabbruch durchführen?

Nein. Ärzt:innen und alle anderen gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe sind in Österreich nicht verpflichtet, eine Abtreibung durchzuführen oder an ihr mitzuwirken, außer wenn es notwendig ist, um die Schwangere aus einer unmittelbar drohenden Lebensgefahr zu retten.

Was heißt das konkret? Worauf muss ich achten, wenn ich eine Abtreibung in Anspruch nehmen möchte?

Kein:e Ärzt:in, aber auch keine Institution ist verpflichtet, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Umso wichtiger ist es, dass du dich genau informierst, welche Institutionen Abtreibungen durchführen.

Ab welchem Alter kann eine Frau selbst entscheiden, ob sie abtreibt?

Ab dem 14. Geburtstag können Jugendliche die Einwilligung für einen Schwangerschaftsabbruch selbst erteilen. Die Zustimmung von Erziehungsberechtigten ist grundsätzlich nicht notwendig. In manchen Spitälern wird sie allerdings aufgrund von Vorschriften in den jeweiligen Krankenanstaltsgesetzen der Bundesländer verlangt. Auch wenn die Jugendliche die notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit nicht hat, wegen einer geistigen Beeinträchtigung zum Beispiel, ist die Zustimmung von Erziehungsberechtigten notwendig. Vor dem 14. Geburtstag ist die Zustimmung einer/eines Erziehungsberechtigten zu einem Schwangerschaftsabbruch immer notwendig. 

Wo kann ich mir weitere Infos holen?

Weitere Infos erhältst du online unter anderem beim Netzwerk für Frauenberatung. Die österreichische Stelle für Familienplanung bietet einen Adressenregister mit Beratungsstellen in allen Bundesländern.

Die Reaktionen auf das gekippte Abtreibungsrecht in den USA sind indes vielfältig: Kanadische TikToker bieten Abtreibungswilligen aus den USA jetzt Zuflucht.

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