„Seid mutig, seid laut“: Das Equal-Pay-Urteil könnte auch dir helfen

„Meilenstein auf dem Weg zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern“: Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass gleicher Lohn nicht verhandelbar ist.
„Seit 1949 steht es im Grundgesetz, heute ist es endlich in der Arbeitswelt angekommen: Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, sagt Susanne Dumas über das richtungsweisende Urteil, das sie vor Gericht erwirkt hat.
Am 16. Februar siegte Dumas vor dem Bundesarbeitsgericht gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber. Sie forderte die gleiche Bezahlung wie ein männlicher Kollege, der kurz zuvor eingestellt worden war. Und bekam Recht. Der Mann verdiente bei gleicher Qualifikation 1000 Euro mehr in der Probezeit. Das Gericht hat Dumas jetzt 15.000 Euro entgangenen Lohn zugesprochen sowie eine Entschädigung über 2000 Euro.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Equal-Pay-Vorgabe der EU wird endlich beachtet
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützte die Klage und beschreibt in einem Statement, wie groß die Signalkraft der Gerichtsentscheidung sei.
„Gleiche Bezahlung kann nicht wegverhandelt werden – diese Klarstellung war längst überfällig.“
„Dieses Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern. Gleiche Bezahlung kann nicht wegverhandelt werden – diese Klarstellung war überfällig“, sagt Sarah Lincoln, Prozessbevollmächtigte und Verfahrenskoordinatorin der GFF. Ab jetzt gelte: Arbeitgeber:innen können höhere Lohnforderungen in persönlichen Verhandlungen akzeptieren, müssen die Gehälter von gleichermaßen qualifizierten Mitarbeitenden dann aber ebenfalls anpassen.
Dumas und die GFF beriefen sich auf die Equal-Pay-Vorgabe der Europäischen Union: Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen müssen durch objektive Gründe gerechtfertigt werden. Das gilt seit 1957, findet im Arbeitsmarkt aber häufig kaum Beachtung. Vor allem Deutschland hinkt massiv hinterher. Das Gleichbehandlungsgesetz, das Entgelttransparenzgesetz und das Grundgesetz regeln eigentlich das Diskriminierungsverbot in Deutschland. Und damit auch Equal Pay.
Equal Pay: Susanne Dumas erringt Grundsatzurteil – „Lasst euch niemals die Butter vom Brot nehmen!“
„Auf Fortschritte durch den Gesetzgeber oder Arbeitgeber:innen warten wir leider seit Jahren vergeblich. Der heutige Durchbruch ist einmal mehr der Ausdauer einer mutigen Frau zu verdanken, die den Rechtsweg nicht gescheut hat“, sagt Susette Jork, eine der Anwältinnen von Susanne Dumas.
„Ich widme diesen Erfolg meinen beiden Töchtern und stellvertretend allen Frauen in Deutschland. Seid mutig, seid laut und lasst euch niemals die Butter vom Brot nehmen!“, hält Dumas fest. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann als Grundsatzurteil verstanden werden. Arbeitgeber:innen in vergleichbaren Situationen können sich künftig auf die Klage von Susanne Dumas berufen.