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Bahnbrechendes Urteil für queere Familien: Kind mit zwei Müttern bekommt Reisepass

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Von: Emily Erhold

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Bildmotnage: Zwei Frauen sitzen mit ihrem Kind am Frühstückstisch und ein Hammer, der eine Urteilsverkündung symbolisiert.
Ein Urteil im Fall von zwei Müttern in Spanien stärkt die Rechte von allen gleichgeschlechtlichen Paaren in Europa. © Westend61/U. J. Alexander/Imago/BuzzFeed Austria

Behörden wollten einem Kind von zwei Müttern keine Geburtsurkunde ausstellen. Der EuGH hat nun ein Urteil gefällt, das die Rechte von queeren Familien in der ganzen EU stärkt.

Demnach muss die Beziehung, die ein Kind zu den Eltern hat, in allen EU-Staaten gleichermaßen anerkannt werden. Was aber bedeutet das genau und was hat es mit den Rechten von queeren Familien zutun? Fangen wir von vorne an:

In a Nutshell:

Keine Dokumente für Kind mit zwei Müttern

Eine britische Frau verliebt sich in eine bulgarische Frau. Sie heiraten und bekommen ein Kind. Die Familie lebt in Spanien. Das Kind bekommt eine spanische Geburtsurkunde ausgestellt, in der beide Frauen als Mütter eingetragen sind. Das Kind erhält aber keine spanische Staatsbürgerschaft. Weil eben eine der Mütter Bulgarin ist, ergibt sich aber nach bulgarischen Recht die bulgarische Staatsangehörigkeit für das Kind.

Weil das Kind Reisedokumente braucht, wollen die Eltern diese deswegen in Bulgarien beantragen. Für die Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses braucht es aber eine bulgarische Geburtsurkunde. Die Behörden wollen diese aber nicht ausstellen. Die Begründung: Die öffentliche Ordnung des Landes lasse nur Geburtsurkunden zu, in denen ein Vater und eine Mutter eingetragen sind.

Zudem argumentieren die Behörden, dass man nicht wissen könne, ob die bulgarische Frau auch wirklich die leibliche Mutter des Kindes und das Kind somit überhaupt bulgarischer Abstammung sei. Die bulgarische Mutter wehrt sich bei einem zuständigen Gericht. Das Gericht ruft wiederum beim Europäischen Gerichtshof.

EuGH stärkt Rechte für gleichgeschlechtliche Paare

Der Fall wird also vor dem EuGH ausgetragen. Ein nun verkündetes Urteil hat für alle queeren Familien innerhalb der EU große Bedeutung. Die Entscheidung des EuGH: Bulgarien ist verpflichtet, dem Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass auszustellen, ohne eine bulgarische Geburtsurkunde zu verlangen. Die spanische Geburtsurkunde muss also reichen. Das Urteil gilt für alle EU-Länder. Anerkennt ein Staat die Beziehung zwischen einem Kind und seinen Eltern, müssen das die anderen Staaten innerhalb der Europäischen Union auch tun. Die Richter:innen betonen bei dem Urteil außerdem das Recht des Kindes als EU-Bürger, sich frei innerhalb der EU bewegen zu können.

Die internationale LGBTQIA+ Organisation ILGA freut sich über das Urteil des EuGHs. Auf Twitter schreibt sie: „Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass ein Kind und seine gleichgeschlechtlichen Eltern als Familie anerkannt werden müssen.“

Das Urteil ist auch in Österreich relevant

Auch österreichische Politiker:innen begrüßen das Urteil. „Ich freue mich über das richtungsweisende Urteil des Europäischen Gerichtshof, das zur Stärkung der Rechte von Regenbogenfamilien beiträgt“, heißt es von Ewa Ernst-Dziedzic, der Sprecherin der Grünen für Außenpolitik, LGBTIQ und Menschenrechte, in einer Aussendung. Sie fügt außerdem hinzu: „Das Urteil gibt uns Anlass, auch in Österreich die rechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien unter die Lupe zu nehmen. In den letzten Jahren ist hier viel passiert. Was wir jetzt noch brauchen ist die Klärung von abstammungsrechtlichen Fragen bei lesbischen Paaren mit Kind.“

Seit 2019 ist die gleichgeschlechtliche Ehe in Österreich möglich. Doch einige Gesetze hinken dennoch hinterher. Die neuen Familienkonstellationen fordern etwa auch ein neues Abstammungsrecht. Wenden sich die Mütter an eine Kinderwunschklinik und werden dort behandelt, werden zwar beide in die Geburtsurkunde eingetragen. Greift das Paar aber auf einen privaten Samenspender zurück, muss die nicht schwangere Mutter ihr Kind erst mittels Stiefkindadoption adoptieren.

Wieso es in Österreich übrigens auch schwierig ist, die Staatsbürgerschaft zu erlangen, lest ihr hier.

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