Hotelbesitzerin in Salzburg erteilt Hausverbot gegen Corona-Geimpfte: Darf sie das?

Eine Salzburgerin verweigert gegen Corona geimpften Menschen den Zutritt in ihr Hotel. Doch ist so etwas gesetzlich überhaupt erlaubt?
„Bitte nur Ungeimpfte!“ Die Message der Hotelbesitzerin könnte nicht klarer sein. Gegen das Corona-Virus geimpfte Personen haben bei ihr Hausverbot. Auf Social Media sei die Frau aus dem Salzkammergut eine überzeugte Impfgegnerin und Anhängerin der Esoterik-Szene. Menschen mit Corona-Impfung seien bei ihr nicht willkommen. Als Erstes darüber berichtet hat die Tageszeitung „Heute“. Doch darf die Hotelchefin das überhaupt? Oder grenzt das nicht schon an Diskriminierung?
Hotelbesitzerin erteilt Geimpften Hausverbot: Darf sie das?
Was die Salzburger Hotelchefin hier betreibt, ist eigentlich ganz klar: Sie macht Gebrauch von ihrem Hausrecht. Das bezieht sich auf das Recht über die Benutzung eines „geschützten Raumes“. Das kann entweder die eigene Wohnung oder ein Geschäftsraum sein - darunter fällt auch ein Hotel.
Die Hotelbesitzerin kann sich also grundsätzlich vollkommen aussuchen, mit wem sie Geschäfte macht - und mit wem eben nicht. Im Rahmen des Hausrechts besteht auch die Möglichkeit, ein Hausverbot zu erteilen. Einziger Haken dabei: Niemand darf wegen des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit ausgeschlossen werden. Das wäre nämlich Diskriminierung.
Wie stark verankert das Hausrecht in der österreichischen Verfassung ist, zeigt ein Blick in das Staatsgrundgesetz, verfasst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Darin geht es um die allgemeinen Rechte der Staatsbürger:innen. „Das Hausrecht ist unverletzlich“, steht hierbei bereits in Artikel 9. Sogar noch vor weiteren wichtigen Grundrechten wie dem Briefgeheimnis, der Versammlungsfreiheit und der Pressefreiheit.
Hausverbot wegen Corona-Impfung: Kein Einzelfall
Wer glaubt, dass es sich bei dem Fall der Salzburger Hotelbesitzerin um einen konkreten Einzelfall handelt, liegt ziemlich falsch. Bereits im August 2021 wurde eine Betreiberin eines Cafés und Bioladens in Flachgau mit einem ähnlichen Verhalten bekannt. Sie bediente nämlich nur mehr Ungeimpfte. Solche Ausgrenzungen stehen aber nicht nur in Verbindung mit der Corona-Impfung. Das zeigt das selbsternannte „Anti-Homo-Haus“ in Niederösterreich. Der dortige Privatvermieter erlaubt Homosexuellen keine Übernachtung in einem seiner Apartments.