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11 Fakten, die du über Waffen in Österreich wissen solltest

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Von: Johannes Pressler

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Eine Pistole, ein österreichischer Waffenpass und Schusspatronen.
Die Waffengesetze sind in Österreich zum Glück nicht so locker wie in den USA, doch auch hierzulande sind viele Schusswaffen im Umlauf. © Hans Klaus Techt/APA-PictureDesk

So extrem wie in den USA ist es in Österreich nicht, doch auch bei uns kursieren mehr Schusswaffen, als du vielleicht erwarten würdest.

Es sind Meldungen, die einem im ersten Moment einfach nur sprachlos machen. Wie jene, als ein junger Mann in eine Volksschule im US-Bundesstaat Texas ging und über 20 Menschen - hauptsächlich Kinder - erschoss. Dem noch nicht genug, marschierte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (2. Juni) ein Mann in ein Krankenhaus in Oklahoma und erschoss vier Menschen. In den USA gehören solch tragische Ereignisse beinahe zur Tagesordnung. In Europa - so auch in Österreich - sind derartige Attentate mit Schusswaffen glücklicherweise nicht so sehr verbreitet. Nichtsdestotrotz sind auch bei uns zahlreiche Schusswaffen im Umlauf. Hier sind elf Fakten, die du über Waffen und die dazugehörigen Gesetze in Österreich wissen solltest:

1. Das Waffengesetz ist ziemlich alt.

Das österreichische Waffengesetz stammt aus dem Jahr 1996. Im Langtitel heißt es „Bundesgesetz über die Waffenpolizei“. Die letzte größere Aktualisierung stammt aus dem Jahr 2018 und folgte einer neuen Waffenrichtlinie der Europäischen Union (EU). Das Ganze war eine Reaktion auf die Terroranschläge am 13. November 2015 in Paris. Die letzte umfassende Änderung des deutschen Waffengesetzes ist hingegen erst zwei Jahre her und trat im September 2020 in Kraft.

2. Die Zahl der Schusswaffen nimmt stetig zu.

In den letzten Jahren gab es in Österreich so etwas wie einen kleinen Waffen-Boom. Seit einiger Zeit nimmt die Anzahl der im Zentralen Waffenregister eingetragenen Schusswaffen stetig zu. Während 2014 etwa noch knapp 838.000 Schusswaffen im Umlauf waren, stieg die Zahl bis 2020 auf ganze 1,13 Millionen eingetragener Schusswaffen. Noch aktuellere Zahlen des Zentralen Waffenregisters stehen nicht zur Verfügung.

3. Die Zahl der Menschen im Besitz einer Schusswaffe steigt ebenfalls.

Neben der Anzahl der im Zentralen Waffenregister eingetragenen Schusswaffen stieg im Zeitraum von 2014 bis 2020 auch die Zahl der Menschen, die hier im Besitz zumindest einer Schusswaffe sind. 2014 waren es noch etwa 241.000 Personen in Österreich, sechs Jahre später schon knapp 320.000 Menschen. Das ist fast so, als wären alle Menschen, die in Linz und Innsbruck leben, im Besitz zumindest einer oder mehrerer Schusswaffen.

4. Österreich liegt im internationalen Spitzenfeld.

Die internationale Webseite „GunPolicy.org“ hat sich die Waffenstatistiken der 25 „am meisten entwickelten“ Länder der Welt angesehen. Das Eregbnis: Pro 100 Personen gibt es in Österreich 30 Schusswaffen. Damit liegt man auf dem achten Platz dieser 25 untersuchten Staaten. Unangefochten an der Spitze ist hier die USA. In den Staaten sind es nämlich 120,5 Schusswaffen pro 100 Personen.

5. Schusswaffen sind häufiges Tatmittel bei Femiziden.

Laut dem Bundeskriminalamt kam es in Österreich letztes Jahr zu 29 Frauenmorden. Bei neun davon war eine Schusswaffe das Tatmittel. Nur die Kategorie „mehrere Tatmittel“ hat mit neun den gleich hohen Wert. In sechs Fällen verübte der Tatverdächtige laut Bundeskriminalamt im Anschluss an den Mord Suizid mit einer Schusswaffe.

6. In Österreich gibt es drei Kategorien von Schusswaffen.

Als Schusswaffen zählen laut dem österreichischen Waffenrecht alle Waffen, „mit denen feste Körper (Geschoße) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können“, heißt es auf der offiziellen Seite der österreichischen Bundesregierung. Eingeteilt werden die Schusswaffen hierzulande in drei Kategorien:

7. Waffenrechtliche Urkunden sind ein Muss.

Nicht jede Person in Österreich darf einfach so im Besitz einer Waffe sein bzw. diese verwenden. Dafür gibt es einige Urkunden, die im heimischen Waffenrecht verankert sind. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B, für das Bei-sich-Tragen reicht diese Urkunde aber nicht. Dazu braucht es den österreichischen Waffenpass. Bei beiden gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Um seine Waffe in ein anderes Land der EU - oder in die Schweiz und Liechtenstein - mitnehmen zu dürfen, braucht es zudem noch den Europäischen Feuerwaffenpass.

8. In Österreich gibt es eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung.

In den USA wird sie seit dem Anschlag auf die texanische Volksschule vehement gefordert, in Österreich gibt es sie: die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung (WVP). Dieses psychologische Gutachten soll Auskunft darüber geben, ob die Voraussetzungen für den Besitz einer Schusswaffe überhaupt vorhanden sind. Nach einem praktischen Teil, wo mit einem Testgerät die Persönlichkeitsmerkmale untersucht werden, folgt noch ein Gespräch mit einer Psychologin oder einem Psychologen über die Gründe des Waffenkaufs. Bei einem negativen Gutachten gibt es eine sechsmonatige Sperrfrist. Nach drei gescheiterten Versuchen darf zehn Jahre lang kein Antrag mehr auf eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass gestellt werden.

Ein Schild mit der Aufschrift „Welcome - Robb Elementary School - Bienvenidos“ und rechts geht ein Polizist.
Seit dem Anschlag auf eine Volksschule in Texas werden in den USA strengere, waffenrechtlichte Verlässlichkeitsprüfungen gefordert. © Allison Dinner/AFP/APA-PictureDesk

9. Schusswaffen müssen sicher verwahrt werden.

Wer glaubt, seine Schusswaffe - trotz Registrierung, einem positiven Gutachten, etc. - einfach irgendwo liegen lassen zu können, liegt verdammt falsch. Im Waffenrecht steht nämlich ganz klar, dass sowohl Schusswaffen als auch Munition sicher verwahrt und vor unberechtigtem Zugriff „in zumutbarer Weise“ geschützt sein müssen. Kontrolliert wird das offiziell alle fünf Jahre.

10. Das Erben von Schusswaffen ist möglich.

Verstirbt eine Person, die eine Schusswaffe besaß, müssen die Angehörigen „unverzöglich“ die Waffenbehörde verständigen. Dazu zählen die Landespolizeidirektion bzw. die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. Besitzt man selbst die erforderlichen Waffenurkunden, ist es jedoch möglich, Schusswaffen zu erben. Natürlich nur jene, die zu Kategorie B oder C gehören. Auf der Webseite der Bundesregierung steht aber auch noch folgender spannender Satz: „Grundsätzlich kann auf geerbte Schusswaffen (jeder Kategorie) zugunsten der Republik Österreich verzichtet werden.“ Was mit „zugunsten der Republik Österreich“ hier gemeint ist, bleibt ein Geheimnis.

11. Pfeffersprays sind auch Waffen.

Dass „Accessoires“ wie Schlagringe in Österreich verboten sind, weißt du jetzt schon. Doch wie steht es um den immer beliebter werdenden Pfefferspray? Das ist im Waffengesetz klar geregelt. Pfeffersprays gelten als Waffen. Der Besitz und das Bei-sich-Tragen ist Personen unter 18 Jahren verboten. Erlaubt ist der Einsatz eines Pfeffersprays ausschließlich in Notwehrsituationen. Liegt solch eine nicht vor oder die Verwendung des Pfeffersprays ist unverhältnismäßig, macht man sich möglicherweise strafbar.

Anmerkung: Dieser Artikel wurde am 2. Juni 2022 veröffentlicht.

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