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EU: Was es mit dem Staatenverbund auf sich hat

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Die EU hat ihren Hauptsitz in Brüssel und entscheidet dort über politische und wirtschaftliche Grundlagen. Wissenswertes über ihre Entwicklung und die EU-Institutionen und -Einrichtungen:

Ursprünglich war der Zusammenschluss zur „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ wirtschaftlicher Natur gewesen. Am 1. Jänner 1958 ist dann der Vertrag von Rom in Kraft getreten, mit dem der Grundstein zur heutigen EU gelegt wurde. Die Wurzeln dafür wurden aber bereits in den Jahren davor geschaffen: Zehn westeuropäische Länder hatten am 5. Mai 1949 den Europarat gegründet, um die Demokratie zu fördern und die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen.

EU-Flagge in Brüssel.
EU-Flagge in Brüssel. © Nicolas Economou/Imago

Die Europäische Menschenrechtskonvention trat am 3. September 1953 in Kraft. Gegründet wurde die EU, ein Staatenverbund aus 27 europäischen Ländern, am 1. November 1993 in Maastricht (NED). Das institutionelle System der EU besteht aus fünf Organen jeweils mit spezifischen Aufgaben: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof und Europäischer Rechnungshof. Diese Organe werden durch weitere wichtige Einrichtungen ergänzt. Im Jahr 2002 wurde eine gemeinsame Währung für diese Länder, der Euro, eingeführt.

Europäische Union: Aufgaben und Ziele

Europäische Union: Die Institutionen und -Einrichtungen in Kürze

Europäisches Parlament
Rolle: Gesetzgebung, Budgetierung, Kontrolle, Wahlen
Zusammensetzung: 705 Mitgliedern aus 27 EU-Ländern in sieben Fraktionen
Präsident: David Maria Sassoli
Standort: Straßburg
Gründungsdatum: 10. September 1952

Europäischer Rat
Rolle: Festlegung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU
Zusammensetzung: Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission
Präsident: Charles Michel
Standort: Brüssel (BEL)
Gründungsdatum: 9. Dezember 1974

Rat der Europäischen Union
Rolle: Ausübung der Rechtsetzung der Europäischen Union gemeinsam mit dem Europäischen Parlament
Zusammensetzung: Der Rat der Europäischen Union hat keine festen Mitglieder. Er tritt in zehn verschiedenen Konfigurationen zusammen, je nach Politikbereich. Zu diesen Treffen sendet jedes Mitgliedsland den jeweils für das anstehende Thema zuständigen Minister
Vorsitz: Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wechselt halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten
Standort: Brüssel (BEL)/Luxemburg
Gründungsdatum: 1. Juli 1967

Europäische Kommission
Rolle: Die Kommission schlägt Rechtsvorschriften vor, die den Zielen der EU-Verträge entsprechen, und setzt sie um. Die Europäische Kommission ermutigt Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, sich am Rechtsetzungsprozess zu beteiligen, und gewährleistet, dass die Rechtsvorschriften korrekt umgesetzt, bewertet und bei Bedarf aktualisiert werden.
Zusammensetzung: Die Kommission setzt sich aus 27 Mitgliedern zusammen, darunter auch der Präsident der Kommission sowie die Vizepräsidenten. Jeder Mitgliedstaat stellt somit einen Kommissar oder eine Kommissarin.
Präsidentin: Ursula von der Leyen
Standort: Brüssel (BEL)/Luxemburg/Vertretungen in der gesamten EU
Gründungsdatum: 1. Jänner 1958

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Rolle: Wahrung des EU-Rechts bei dessen Auslegung und Anwendung; Entscheidung bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen
Zusammensetzung: Der EuGh besteht aus dem Gerichtshof, dem Gericht und den sogenannten Fachgerichten. Der Gerichtshof besteht aus je einem Richter oder einer Richterin aus jedem Mitgliedstaat, also insgesamt 27.
Präsident: Koen Lenaerts
Standort: Kirchberg-Plateau (LUX)
Gründungsdatum: 1952

Europäische Zentralbank (EZB)
Rolle: Die EZB nimmt verschiedene Aufgaben in den Bereichen Bankenaufsicht, Banknoten, Statistik, makroprudenzielle Politik und Finanzstabilität sowie internationale und europäische Zusammenarbeit wahr. In ihr arbeiten alle Nationalbanken der Länder zusammen, in denen mit dem Euro bezahlt wird.
Zusammensetzung: Die EZB gliedert sich in das Direktorium (Präsident, Vizepräsident und vier weitere Mitglieder) sowie den EZB-Rat, der aus dem Direktorium sowie den Präsidenten der nationalen Banken der 19 Mitgliedstaaten des Euroraumes besteht.
Präsidentin: Christine Lagarde
Standort: Frankfurt am Main
Gründungsdatum: 1. Juni 1998

Europäischer Rechnungshof
Rolle: Die Hauptaufgabe besteht darin, einen jährlichen Bericht über die Verwendung der Mittel der Europäischen Union vorzulegen. Der Bericht wird immer zum 30. November des Folgejahres erstellt.
Zusammensetzung: An der Spitze des EuRH steht ein Präsident, der aus den Reihen der Mitglieder für drei Jahre (Wiederwahl ist möglich) gewählt wird. Höchster Beamter des EuRH ist der Generalsekretär, der vom Rechnungshof ernannt wird und mit Verwaltungsaufgaben betraut ist.
Präsident: Klaus-Heiner Lehne
Standort: Luxemburg (LUX)
Gründungsdatum: 18. Oktober 1977

Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
Rolle: Der Europäische Auswärtige Dienst ist eine Institution zur Unterstützung des Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem er unterstellt ist.
Zusammensetzung: Der EAD ist eine vom Rat und von der Kommission unabhängige, eigenständige Institution. Er besteht aus einer Zentrale in Brüssel (BEL) und den ca. 140 EU-Delegationen in Drittländern und bei internationalen Organisationen („EU-Botschaften“).
Vertreter: Josep Borrell
Standort: Brüssel (BEL)
Gründungsdatum: 1. Dezember 2009

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Rolle: Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss berät die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den EU -Ministerrat bei Gesetzesvorschlägen. Der Ausschuss kann auch selbst initiativ werden und Vorschläge unterbreiten.
Zusammensetzung: Dem EWSA gehören derzeit 329 Mitglieder an: je 24 für Deutschland, Frankreich und Italien, je 21 für Polen und Spanien, 15 für Rumänien, je 12 für Belgien, Bulgarien, Griechenland, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn; je 9 für Dänemark, Finnland, Irland, Kroatien, Litauen und die Slowakei, je 7 für Estland, Lettland und Slowenien, je 6 für Luxemburg und Zypern sowie 5 für Malta.
Präsidentin: Christa Schweng
Standort: Brüssel (BEL)
Gründungsdatum: 1958

Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR)
Rolle: Der Europäische Ausschuss der Regionen ist eine beratende Einrichtung der EU. Die AdR-Vertreter können über den Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften abgeben, die sich direkt auf ihre Regionen und Städte auswirken.
Zusammensetzung: Der AdR setzt sich aus lokal und regional gewählten Vertretern aller 27 Mitgliedsländer zusammen.
Vorsitz: Apostolos Tzitzikostas, Yordanka Marcheva, Rita Muscat
Standort: Brüssel (BEL)
Gründungsdatum: 1994

Europäische Investitionsbank (EIB)
Rolle: Die EIB hat die Aufgabe, mit eigenen Kapitalmitteln zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenmarktes im Interesse der Union beizutragen und Wirtschaftspolitik durch Kreditvergabe zu betreiben. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Klima und Umwelt, Entwicklung, Innovation und Wissen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Infrastruktur.
Zusammensetzung: Das Direktorium besteht aus einem Präsidenten und acht Vizepräsidenten, die vom Rat der Gouverneure auf Vorschlag des Verwaltungsrates für sechs Jahre bestellt werden. Der Rat der Gouverneure besteht aus den von den Mitgliedstaaten benannten Ministern.
Präsident: Walter Hoyer
Standort: Luxemburg (LUX)
Gründungsdatum: 1958

Europäischer Bürgerbeauftragter
Rolle: Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen.
Beauftragte: Emily O‘Reilly
Standort: Straßburg
Gründungsdatum: 9. März 1994

Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)
Rolle: Diese unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union sorgt hauptsächlich dafür, dass das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz geachtet wird, wenn die Organe und Einrichtungen der EU personenbezogene Daten verarbeiten oder neue politische Strategien erarbeiten.
Zusammensetzung: ein Datenschutzbeauftragter und 66 Mitarbeiter
Präsident:in/Generalsekretär:in/Vorsitz: Wojciech Wiewiórowski
Standort: Brüssel (BEL)
Gründungsdatum: 17. Jänner 2004

Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
Rolle: Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine unabhängige europäische Einrichtung mit dem Ziel, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden der EU zu fördern.
Zusammensetzung: Der Ausschuss setzt sich aus den 27 EU- und den 3 EEA EFTA-Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zusammen.
Präsident:in/Generalsekretär:in/Vorsitz: Andrea Jelinek
Standort: Brüssel (BEL)
Gründungsdatum: 25. Mai 2018

Von Wolfgang Wonesch

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