Die EU und Ungarn sind momentan alles andere als gute Freunde und das zu Recht

Die EU streitet sich gerade mit zwei Mitgliedern, Ungarn und Polen. Es geht um Rechtsstaatlichkeit und um europäische Werte. In den Medien wird das gerne als Rechtsstaatsstreit bezeichnet.
Aber was genau bedeutet das? Und wirkt sich der Streit auch auf Österreich aus?
In a Nutshell:
- Was ist das Problem? Ungarn und Polen verstoßen laut EU gegen die Rechtsstaatlichkeit. In einem Rechtsstaat dürfen Regierung und Verwaltung nur das tun, was die bestehenden Gesetze auch zulassen. Ein Rechtsstaat muss außerdem die Menschenwürde, das Selbstbestimmungsrecht und die Freiheit seiner Bürger:innen anerkennen. Zentraler Punkt ist auch die Unabhängigkeit der Justiz, also dem Rechtswesen.
- Was macht Ungarn? Ungarn hat in den letzten Jahren Maßnahmen gesetzt, Justiz und Presse unter die Kontrolle der Regierung zu bringen. 2021 wurde zudem ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, dass die Rechte der LGBTQIA+ Community einschränkt.
- Was macht die EU? Die EU-Kommission leitete rechtliche Schritte gegen Polen und Ungarn ein, genauer gesagt sogenannte Vertragsverletzungsverfahren. Denn aus Sicht der EU-Zentrale haben Ungarn und Polen gegen EU-Recht verstoßen.
- Was bedeutet das für mich als Österreicher:in? Österreich ist ebenfalls Teil der EU. Wie mit der Rechtsstaatlichkeit und den europäischen Grundrechten umgegangen wird, ist für alle EU-Mitgliedsstaaten relevant. Denn jede:r EU-Bürger:in muss sich darauf verlassen können, dass ihre Grundrechte gewahrt werden.
Streit zwischen Ungarn und der EU: Darum geht es
Seitdem Viktor Orbán 2010 zum Ministerpräsidenten Ungarns gewählt wurde, geht das Land, das seit 2003 EU-Mitglied ist, einen anderen Weg als von der EU vorgegeben. Orbáns Regierungspartei Fidesz (Bund Junger Demokraten) baute ihren Einfluss auf Justiz und Presse immer weiter aus. Zudem verabschiedete sie Gesetze, die die Rechte und Freiheiten der ungarischen Bürger:innen einschränken. Orbáns Regierung beschränkte etwa den Verkauf von Büchern, die Homosexualität und Transgender thematisieren. Sie müssen mit dem Verweis „Verboten für unter 18-jährige“ verkauft werden. Filme über das Thema dürfen nicht mehr ausgestrahlt werden. Die EU-Kommission sieht darin eine eindeutige Diskriminierung der LGBTQIA+ (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer, Intersex, Asexual) Community. Im Dezember 2021 leitete sie die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die ungarische Regierung ein.
Im Juli leitete die EU daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein - nicht das erste gegen das europäische Land. Ein Vertragsverletzungsverfahren wird dann eingeleitet, wenn die EU-Kommission der Auffassung ist, dass sich ein Staat nicht an EU-Recht hält. Ebenfalls im Juli verklagte die EU-Kommission Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, weil das Land den Zugang zum Asylverfahren rechtswidrig beschränkt. So möchte Ungarn etwa Hilfeleistungen bei Asylanträgen unter Strafe stellen. Eine EU-Richtlinie schreibt aber vor, dass EU-Mitglieder das Recht von Geflüchteten, internationalen Schutz zu beantragen, sicherstellen müssen.
Blockade des EU-Haushalts
Um die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU zu schützen, beschloss die Europäische Union 2020, EU-Gelder an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in einem Land zu koppeln. Das wird als Rechtsstaatsmechanismus bezeichnet. Polen und Ungarn gefiel das nicht, denn das würde für sie weniger Geld aus Brüssel bedeuten. Die beiden Länder blockierten daraufhin im November des gleichen Jahres für 1,8 Billionen Euro geplante EU-Budget.
Die Entscheidung über dieses EU-Haushaltsgeld muss aber einstimmig fallen. Die EU stand vor einer Krise. So hätte etwa ein Hilfsfonds gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise nicht starten können. Im Dezember 2020 einigte sich die EU aber mit Polen und Ungarn auf einen Kompromiss. Ungarn und Polen setzten durch, dass der Rechtsstaatsmechanismus zunächst vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft werden muss.
Der EU-Rechtsstaatsmechanismus: EU-Parlament klagt EU-Kommission wegen Ungarn und Polen
Anfang 2021 trat der Rechtsstaatsmechanismus schließlich in Kraft. Offiziell hat er den Titel „Allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union“. Diese Regelung soll es der EU ermöglichen, Mitgliedern, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen, EU-Gelder zu entziehen. Das Verfahren hätte zuerst im Fall von Ungarn zum Einsatz kommen können. Die EU-Kommission sollte bis 1. Juni konkrete Schritte zur Umsetzung vorlegen.
Passiert ist das aber nicht. Ende Oktober 2021 verklagte das EU-Parlament schließlich die EU-Kommission, weil diese noch nicht gegen Ungarn und Polen vorgegangen war. Eigentlich wollte die EU-Kommission erst gegen Polen und Ungarn vorgehen, wenn der EuGH seine Überprüfung des Rechtsstaatsmechanismus abgeschlossen hat. Das EU-Parlament wollte durch seine Klage gegen die Kommission Druck ausüben. Ob die Klage beim EuGH Erfolg haben wird, ist aber zweifelhaft.
Das Wörter-Lexikon zu diesem Artikel:
- EU-Kommission: Sie führt die Aufgaben der Europäischen Union aus. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Interessen der gesamten EU zu vertreten. Nur sie kann Gesetzesvorschläge machen, über die das EU-Parlament und der Ministerrat verhandeln.
- EU-Parlament: Alle fünf Jahre wählen wir das Europäische-Parlament, also die Vertretung der EU. Die Abgeordneten im Parlament beschließen gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union die EU-Gesetze.
- Rechtsstaatsmechanismus: Der Rechtsstaatsmechanismus ist ein neues Werkzeug von der EU, um die Werte der EU, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, zu wahren. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Staaten Gesetze achten müssen und keine willkürlichen Entscheidungen treffen dürfen. Der Rechtsstaatsmechanismus erlaubt es der EU, Zahlungen an Mitgliedsländer zu unterbrechen, wenn diese gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen.
- LGBTQIA+: Steht für lesbian, gay, transgender, queer, intersex, asexual. Das Plus dient als Platzhalter für andere Geschlechtsidentitäten. Das Akronym repräsentiert Personen, deren Geschlecht und sexuelle Orientierung außerhalb der Heteronormativität liegen. Sie werden in unserer Gesellschaft oft noch diskriminiert.
- EuGH: Der Europäische Gerichtshof ist das Rechtsprechungsorgan der EU. Er achtet darauf, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsländern auf die gleiche Weise angewendet wird.
Wieso es zwischen der EU und Polen gerade kriselt, kannst du hier nachlesen.