EU-Kommission: Unabhängige Exekutive der EU
Die Europäische Kommission fördert die allgemeinen Interessen der EU durch Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften und deren Durchsetzung.
Die Europäische Kommission wurde im Jahr 1958 gegründet und ist heute die politisch unabhängige Exekutive der EU. Sie ist, so ihr erster Präsident, Walter Hallstein, „Motor, Wächter und ehrlicher Makler“. Sitz der Kommission ist in Brüssel, einige Dienststellen befinden sich in Luxemburg. Die Kommission ist alleine zuständig für die Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften, setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates der EU um und verwaltet den EU-Haushalt.

Gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof ist die Kommission als Kontrollorgan für die Einhaltung der EU-Verträge verantwortlich. Untergliedert ist die Europäische Kommission in Abteilungen, die Strategien für bestimmte Bereiche entwickeln. Geleitet wird jede Abteilung von einer Gruppe aus 27 Kommissaren und Kommissarinnen. Dieses sogenannte Kollegium trifft gemeinsame Entscheidungen über die politische und strategische Ausrichtung der Kommission und wird alle fünf Jahre neu benannt. Geführt wird die Kommission von einem Präsidenten oder einer Präsidentin. Aktuelle Präsidentin ist Ursula von der Leyen, die als erste Frau an der Spitze der EU-Kommission am 1. Dezember 2019 ihr Amt angetreten hat.
Europäische Kommission - Zusammensetzung
Die Kommission setzt sich aus 27 Mitgliedern zusammen, darunter auch der Präsident oder die Präsidentin der Kommission sowie die Vizepräsident:innen. Jeder Mitgliedstaat stellt somit einen Kommissar oder eine Kommissarin. Die Kommissare sollen allerdings keine nationalen Interessen vertreten, sondern die Interessen der EU als Ganzes. Die Kommission wird für fünf Jahre ernannt. Das Amt des Kommissars bzw. der Kommissarin ist für einen bestimmten Politikbereich der Union verantwortlich.
Die Kommission verfügt über Vertretungen in der ganzen Welt, die das Sprachrohr der Kommission im Gastland sind. Bei ihrer Arbeit orientiert sich die Europäische Kommission an einer Reihe von Grundsätzen: Transparenz, umfassendes Sprachenangebot, Umweltschutz, Chancengleichheit und ethisches Verhalten. Sie spielt auch eine wichtige Rolle bei der Förderung der internationalen Entwicklung und der Bereitstellung humanitärer Hilfe. Bis 2024 wird sich die Europäische Kommission auf diese sechs Prioritäten konzentrieren:
- Ein europäischer Grüner Deal
- Ein Europa für das digitale Zeitalter
- Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen
- Ein stärkeres Europa in der Welt
- Förderung unserer europäischen Lebensweise
- Neuer Schwung für die Demokratie in Europa
Europäische Kommission: Dienststellen und Agenturen
Die Kommission gliedert sich in Fachabteilungen, die sogenannten Generaldirektionen, die für verschiedene Politikbereiche zuständig sind. Aufgabe der Generaldirektionen ist es, Strategien, Rechtsvorschriften und Förderprogramme der EU zu entwickeln, umzusetzen und zu verwalten. Andere Dienststellen befassen sich mit administrativen Fragen. Exekutivagenturen verwalten von der Kommission eingerichtete Programme. Die Liste der Dienststellen und Exekutivagenturen:
- Amt für Veröffentlichungen
- Außenpolitische Instrumente
- Bibliothek und elektronische Ressourcen
- Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU
- Competition
- Der/die Datenschutzbeauftragte
- Dolmetschen
- Education, Youth, Sport and Culture
- Employment, Social Affairs and Inclusion
- Energie
- Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur
- Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU
- Europäische Exekutivagentur für die Forschung
- Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales
- Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt
- Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen
- Europäische Verwaltungsakademie
- Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe
- Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung
- Europäisches Amt für Personalauswahl
- Eurostat – europäische Statistiken
- Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates
- Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche
- Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion
- Forschung und Innovation
- Gebäude, Anlagen und Logistik (Brüssel)
- Gebäude, Anlagen und Logistik (Luxemburg)
- Gemeinsame Forschungsstelle
- Generalsekretariat
- Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Handel
- Haushaltsplan
- Historisches Archiv
- Humanressourcen und Sicherheit
- IDEA – Inspirieren, Diskutieren, Engagieren und Maßnahmenanschieben
- Informatik
- Internationale Partnerschaften
- Interner Auditdienst
- Juristischer Dienst
- Justiz und Verbraucher
- Klimaschutz
- Kommunikation
- Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Maritime Angelegenheiten und Fischerei
- Migration und Inneres
- Mobilität und Verkehr
- Regionalpolitik und Stadtentwicklung
- Steuern und Zollunion
- Task-Force Aufbau und Resilienz
- Übersetzung
- Umwelt
- Unterstützung von Strukturreformen
- Verteidigungsindustrie und Weltraum
- Wirtschaft und Finanzen
Die strategische Planung
Wie arbeitet die Europäische Kommission? Die Präsidentin bestimmt die politische Ausrichtung der Kommission, anhand derer die Kommissare gemeinsam strategische Ziele beschließen und das Jahresarbeitsprogramm erstellen. Die Beschlüsse der EU-Kommission werden gemeinsam gefasst. Alle Kommissionsmitglieder sind gleichberechtigt und für die gefassten Beschlüsse gleichermaßen verantwortlich. Die Vizepräsident:innen handeln im Namen der Präsidenten und koordinieren die Arbeit in ihrem Aufgabenbereich gemeinsam mit mehreren Kommissionsmitgliedern. Vorrangige Projekte sollen gewährleisten, dass das Kollegium in enger und doch flexibler Weise zusammenarbeitet.
Die Kommissionsmitglieder unterstützen die Vizepräsidenten bei der Vorlage von Vorschlägen beim Kollegium. Anschließend übernimmt die für das jeweilige Thema zuständige Generaldirektion die Aufgaben. Kommissionsbeschlüsse werden in der Regel in Form von Legislativvorschlägen umgesetzt, werden auf wöchentlichen Sitzungen der Kommissionsmitglieder erneut vorgelegt und sind damit amtlich. Anschließend werden sie dem Rat und dem Parlament für den nächsten Schritt im EU-Legislativprozess vorgelegt.