Pariser Klimaabkommen: Globale und nationale Klimaschutzziele

Das Pariser Klimaabkommen ist – im Kampf gegen die Erderwärmung – das Nachfolgedokument des Kyoto-Protokolls. Wissenswertes über den globalen Staatenvertrag:
Eindämmung der Erderwärmung, Emissionsminderung, Begrenzung von Naturkatastrophen – um all diesen Zielen näherzukommen, einigte sich die Staatengemeinschaft nach vielen Jahren intensiver Verhandlungen, die Weltwirtschaft auf klimafreundliche Weise zu verändern. Am 12. Dezember 2015 wurde dafür ein globaler Rahmen, das sogenannte „Pariser Klimaabkommen“ vereinbart. Dieses Abkommen – beschlossen von 196 Staaten plus der Europäischen Union – ist das Nachfolgedokument des Kyoto-Protokolls und gilt als wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Erderwärmung. Es wurde auf der Pariser Klimakonferenz (COP21) geschlossen und sieht als Ziele unter anderem vor, dass …
- … die globale Erderwärmung auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten begrenzt werden soll und zudem Anstrengungen unternommen werden sollen, den Anstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
- … die globalen Treibhausgasemissionen so bald wie möglich ihr Maximum erreichen sollen und bis Mitte des 21. Jahrhunderts auf (netto) null gesenkt werden sollen.
- … alle Staaten der Welt alle fünf Jahre nationale Beiträge (Nationally-Determined Contributions, NDCs) zur Emissionsreduktion vorlegen und umsetzen müssen. Dabei soll die Ambition kontinuierlich gesteigert werden.
- … die gemeinsamen Fortschritte bei der Verwirklichung der langfristigen Ziele bewertet und die Vertragsparteien über Aktualisierungs- und Verbesserungsbedarf ihrer national festgelegten Beiträge unterrichtet werden sollen.
- … so bald wie möglich der weltweite Scheitelpunkt der Emissionen erreicht werden sollte, wobei den Entwicklungsländern hierfür mehr Zeit eingeräumt wird.
- … die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen wie Frühwarnsysteme, Notfallvorsorge und Risikoversicherung zu verbessern, damit die Länder ihr verfügbares Wissen vertiefen, mehr unternehmen und stärkere Unterstützung leisten können.
- … auch die Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels umfassend behandelt wird sowie
- … Maßnahmen der Entwicklungsländer unterstützt werden (mittels Kapazitätsaufbau, Technologietransfer und Finanzierung).
- … die Umweltfolgen des Klimawandels wie Naturkatastrophen, Dürren und ein Anstieg der Meeresspiegel wirksam begrenzt werden sollen.
- … die Kosten für Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen vor allem von den Industriestaaten getragen werden. Zwischen 2020 und 2025 sollen jährlich über 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländer aus öffentlichen und privaten Quellen bereitgestellt werden.
Pariser Klimaabkommen: Der Unterschied zum Kyoto-Protokoll
Wodurch unterscheidet sich das Pariser Abkommen vom Kyoto-Protokoll? Im Gegensatz zum Kyoto-Protokoll definierten in Paris beinahe alle Staaten der Erde nationale Klimaschutzziele. Konkret bedeutet das: Das Pariser Klimaabkommen sieht vor, dass alle Staaten, und damit auch Schwellen- und Entwicklungsländer, nationale Selbstverpflichtungen ausarbeiten. Diese nationalen Klimaschutzziele werden von den Staaten selbst bestimmt und waren nicht Gegenstand der Verhandlungen.
Diese sogenannten „nationally determined contributions (NDCs)„, also geplante „national bestimmte Beiträge“, werden alle fünf Jahre überprüft und von den Staaten durch neue, strengere Maßnahmen ersetzt. Völkerrechtlich sind die Vertragsstaaten nicht verpflichtet, diese Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen. Sie müssen sich allerdings mit entsprechenden Gesetzen zumindest darum bemühen. Das Kyoto-Protokoll war im Jahr 2005 in Kraft getreten. Mit diesem Vertrag hatte die internationale Staatengemeinschaft zum ersten Mal rechtsverbindliche Ziele zur Senkung des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen (Emission) wie Kohlenstoffdioxid (CO2) oder Methan festgelegt. Es hatten sich aber nicht alle Industriestaaten dieser Verpflichtung unterworfen.
Pariser Klimaabkommen – Zwischenbilanz und Ausblick
Bis Ende 2020 hätten die Staaten erstmals ihre neuen Ziele für den Zeitraum bis 2030 vorlegen sollen. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die 26. UN-Klimakonferenz in Glasgow (COP 26) allerdings abgesagt werden. Dabei hätten die nationalen Klimapläne diskutiert werden sollen. Zudem war geplant, in Glasgow marktbasierte Instrumente zum Klimaschutz sowie weitere Nachfolgemechanismen für die Ende 2020 auslaufenden Kyoto-Mechanismen zu vereinbaren.
Ein Ausblick in die mittlere Zukunft: Für die Zeit bis zum Jahr 2030 hat sich die EU auf weitere Zielvorgaben („EU Klima- und Energiepaket 2030“) geeinigt. Diese sehen ein EU-weites Treibhausgasemissions-Reduktionsziel von mindestens 40 Prozent gegenüber den Jahren 1990 bis 2030 vor. Für Österreich bedeutet das konkret: Das Reduktionsziel für die Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, liegt bei 36 Prozent. Das EU-Ziel wurde auch als Beitrag (NDC) der EU zum Übereinkommen von Paris gemeldet. Bei der 26. UN-Klimakonferenz in Glasgow im November 2021 trafen sich Vertragspartner des Pariser Abkommens erneut. Die Staatengemeinschaft einigte sich dabei u. a. darauf, die globale Entwaldung bis zum Jahr 2030 zu stoppen sowie die globalen Methan-Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 Prozent zu reduzieren.
Von Wolfgang Wonesch