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Eine Ex-Ministerin in Untersuchungshaft: Was es mit Sophie Karmasin auf sich hat

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Von: Johannes Pressler

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Sophie Karmasin mit Akten in den Händen haltend geht durch eine Tür.
Sophie Karmasin war von 2013 bis 2017 Bundesministerin für Familien und Jugend. © Michael Gruber/EXPA/APA-PictureDesk

Ganze vier Jahre lang war Sophie Karmasin österreichische Familienministerin. Jetzt sitzt sie in Untersuchungshaft.

So hätte sie sich ihre Zeit nach der Politik sicher nicht vorgestellt. Von 2013 bis 2017 war Sophie österreichische Bundesministerin für Familien und Jugend. Das war die Zeit, als die ÖVP noch gemeinsam mit der SPÖ in der großen Koalition war. Karmasin wurde dazu von der Volkspartei als Parteilose nominiert und hielt diese Position bis zum Beginn der ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

Nach ihrer Zeit als Politikerin gründete Karmasin 2018 ein eigenes Beratungsunternehmen. Am 2. März 2022 wurde die gebürtige Wienerin jetzt aber festgenommen, seit zehn Tagen sitzt sie nun schon in Untersuchungshaft. Und wie das Wiener Landesgericht am Montag (14. März) bekannt gab, wird die Ex-Ministerin auch weiterhin in U-Haft bleiben. Doch wie kam es dazu?

Inseratenaffäre der ÖVP, Rolle von Sophie Karmasin

In den letzten Monaten hat sich in der österreichischen Innenpolitik so einiges getan. Einer der Auslöser für das ganze Politik-Chaos ist die Inseratenaffäre, die im Oktober des letzten Jahres zu mehreren Hausdurchsuchungen bei der ÖVP führte. Im Großen und Ganzen geht es um manipulierte Umfragen, insbesondere in der Tageszeitung „Österreich“. Bezahlt soll diese aber nicht die Volkspartei haben, sondern das Finanzministerium und damit quasi die österreichischen Steuerzahler:innen selbst. Die Meinungsforscherin Sabina Beinschab legte dazu falsche Rechnungen, wie sie in einem Geständnis sagte.

Und welche Rolle spielte Karmasin in diesem ganzen Hin und Her? Laut dem Geständnis von Beinschab soll die Ex-Ministerin Kontakte vermittelt haben und dafür auf alle Umsätze eine Beteiligung von 20 Prozent erhalten haben. Beinschab sagte dazu über die Rolle von Karmasin gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in einer Einvernahme: „Sie hat mitverdient.“ Laut der WKStA soll Karmasin „Urheberin und maßgebliche Ideengeberin“ der Inseratenaffäre gewesen sein. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Nun ist Karmasin aber nicht die erste Ex-Politiker:in, die mit Vorwürfen der WKStA konfrontiert ist. Schon Ex-Kanzler Kurz zog daraus politische Konsequenzen und trat aus der Partei zurück. Ex-Finanzminister Gernot Blümel tat es seinem Parteikollegen gleich. Gegen beide und noch anderen Personen aus dem ÖVP-Umfeld wird weiterhin ermittelt. Doch Karmasin ist die einzige der mutmaßlich Involvierten, die derzeit in der Justizanstalt Josefstadt in Wien in Untersuchungshaft sitzt. Warum?

Ermittlungen der WKStA, Karmasin bleibt in U-Haft

Konkret wird Sophie Karmasin im Zuge der ÖVP-Inseratenaffäre folgendes vorgeworfen: Untreue, Bestechlichkeit, Geldwäscherei und Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Dazu wird von der WKStA ermittelt. Damit die Ex-Ministerin aus der Untersuchungshaft kommt, haben ihre Anwälte in den letzten Tagen einen Enthaftungsantrag gestellt. Vom zuständigen Richter des Landesgerichts für Strafsachen wurde dieser am Montag aber abgewiesen.

Grund für die Verlängerung der Untersuchungshaft sei laut der WKStA, dass von Karmasin immer noch Tatbegehungsgefahr ausgehen würde. Das heißt, dass „die Gefahr besteht, die Beschuldigte werde auf freiem Fuß eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihr angelasteten wiederholten und fortgesetzten Handlungen“, wie die WKStA in ihrem Antrag zur Festnahmeanordnung festhielt.

Der nächste Termin, wo die Untersuchungshaft von Karmasin geprüft werden könnte, wäre der 14. April. Es besteht also die Möglichkeit, dass die Ex-Familienministerin auch das ganze nächste Monat in U-Haft verbringen muss. Für die Anwälte von Karmasin gäbe es aber die Option, gegen den Entschluss des Landesgerichts Beschwerde einzulegen, so würde der Fall schon zuvor beim Oberlandesgericht Wien landen. Eine Möglichkeit, die sich die Rechtsvertreter von Karmasin wohl nicht entgehen lassen werden.

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