Nach Kleber kommt Öl: Der „Letzten Generation“ drohen jetzt Haftstrafen
Die „Letzte Generation“ versucht eine neue Strategie: Neben den Klebeaktionen wird nun auf Fahrbahnen Öl verschüttet. Längere Haftstrafen könnten folgen.
Die Anliegen der „Letzten Generation“ sollten mittlerweile bekannt sein: Tempo 100 auf Autobahnen und allgemein endlich Maßnahmen gegen die fortschreitende Klimakrise. Darum greifen die Klimaaktivist:innen zu einem für viele Autofahrer:innen ärgerlichen, aber aufsehenerregenden Mittel: Sie kleben sich aus Protest auf Fahrbahnen fest.
Auch am Mittwoch, dem 22. Februar, und zwar in Wien auf der Schönbrunner Schlossstraße und am Verteilerkreis. Neu dazu gekommen ist eine weitere Art des Protests: Auf die Fahrbahn wird Öl gegossen, und zwar ungiftiges, grün eingefärbtes Pflanzenöl. So soll auf Umweltzerstörung durch den Abbau und den Einsatz fossiler Brennstoffe weltweit aufmerksam gemacht werden.
Nachdem diese Methode schon am Dienstag, dem 21. Februar, an der Kreuzung Getreidemarkt-Rechte Wienzeile angewandt wurde, verschütteten Mitglieder der „Letzten Generation“ diesmal am Verteilerkreis besagtes Öl. Dazu die Botschaft: „Wie ölige Fossilpolitik unseren Weg in die Zukunft unpassierbar macht, ist damit auch diese Straße unbefahrbar.“
Und das war sie auch, unbefahrbar nämlich. Niemand kam durch diese nicht ganz ungefährliche Aktion zu Schaden, denn der Verteilerkreis war schon davor von der Polizei abgesperrt worden. Allerdings könnte die Sache für zwei Mitglieder der „Letzten Generation“ ein gerichtliches Nachspiel haben: für die 25-jährige Anja Windl, eines der Aushängeschilder der NGO, und für einen namentlich nicht bekannten Mitstreiter. Elf weitere Klimaaktivist:innen wurden verhaftet.
Anzeige wurde dem Vernehmen nach nur gegen Windl und ihren Kollegen erstattet. Allerdings könnten den beiden wegen „Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ bis zu drei Monate Haft drohen - oder aber eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. In Anbetracht der Untätigkeit der Regierung aus ÖVP und Grünen, die es seit weit über 780 Tagen nicht geschafft hat, ein Klimaschutzgesetz zu verabschieden, erscheint das ein wenig unverhältnismäßig.
Strafgesetzbuch § 89: Gefährdung der körperlichen Sicherheit
„Wer vorsätzlich, grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) oder fahrlässig unter den in § 81 Abs. 2 umschriebenen Umständen, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.“
Die Proteste gehen nichtsdestotrotz weiter. Heute Donnerstag wurden etwa die Altmannsdorfer Straße und der Landstraßer Gürtel stillgelegt. Welche Straßen als nächste dran sind, das ist dem Wesen des unangekündigten Protest entsprechend noch geheim.
Der Umgang mit den Klimaaktivist:innen wird rauer: Ein Pkw-Lenker schlägt zu, die Gewalt gegen die „Letzte Generation“ steigt.